Ist eine geplante OP (jetzt schon) sinnvoll?

Zweitmeinungsverfahren gemäß § 27b SGB V bei geplanten Eingriffen

Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, welche Therapie für Sie die momentan beste Wahl ist. Da es sich in Ihrem Fall um einen geplanten Eingriff und nicht um einen Notfall handelt, haben Sie auch die Zeit, sich Ihre Entscheidung gut und in Ruhe zu überlegen.

Einen zweiten Arzt zu befragen, kann bei der Entscheidung helfen. Dr. Reitzner und Dr. Stock haben die offizielle Zulassung der KV zum Zweitmeinungsverfahren  vor einer geplanten Operation (gemäß § 27b SGB). Aber auch alle weiteren Kolleginnen und Kollegen im OPZ Rhein Neckar sind Fachärzte für Orthopädie bzw. Unfallchirurgie und verfügen über langjährige Erfahrung. Bei komplexen Fragestellungen tauschen sie sich untereinander aus (internes Zweitmeinungsverfahren).

(Bitte bringen Sie gerne aktuelle Befunde und Bilder (z.B. Röntgen, MRT, CT) zum Termin mit. So spart man unnötige Doppeluntersuchungen).

 

EINGRIFFE AN DER WIRBELSÄULE

KÜNSTLICHER GELENKERSATZ AN KNIE- ODER HÜFTGELENK (ENDOPROTHESE)

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